1. Die in X. domizilierte W. S. GmbH (Klägerin) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von Fr. 20'000.--. W. S. hat einen Stammanteil von Fr. 19'000.--, und H.R. W. (Beklagter) ist mit einem Stammanteil von Fr. 1'000.-- an der Klägerin beteiligt. W. S. ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin mit Einzelunterschrift, während H.R. W. als Gesellschafter ohne Zeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen ist (kläg.act.