Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: HG.2010.405 Stelle: Kantonsgericht Rubrik: Handelsgericht Publikationsdatum: 10.05.2011 Entscheiddatum: 10.05.2011 Entscheid Handelsgericht, 10.05.2011 Art. 823 OR (SR 220). Ein Gesellschafter, der unbekannten Aufenthaltes ist, verhindert die ihm zugeteilte Funktion, insbesondere an den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen, was eine grundlegende Verletzung der Treuepflicht darstellt. Es liegt ein wichtiger Grund vor, womit der Beklagte als Gesellschafter aus der W. S. GmbH auszuschliessen ist (Handelsgericht, 10. Mai 2011, HG.2010.405). Erwägungen I.