© Kanton St.Gallen 2025 Seite 24/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte f) Insgesamt steht der Beklagten kein Anspruch auf Rückforderung von bezahlten Rechnungen zu, und der verrechnungsweise unter dem Titel Schadenersatz geltend gemachte Betrag von Fr. 21'580.-- ist nicht nachgewiesen.