8. Am 9. September 2009 stellte die Klägerin der Beklagten eine Rechnung über Fr. 13'125.-- zu für diverse Arbeitsaufwände (kläg.act. 7). Diesen Betrag machte die Klägerin nebst 5% Verzugszins seit dem 4. September 2009 geltend. Sie machte in der Klage (Rz 18) keinerlei Ausführungen über die einzelnen in Rechnung gestellten © Kanton St.Gallen 2025 Seite 20/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte