6.3 der AGB die Infrastrukturpauschale von Fr. 5'000.-- (exklusive Mehrwertsteuer) bis zum Ablauf der vollen minimalen Vertragsdauer von 4 Jahren geschuldet. Bei einer solchen pauschalen Entschädigung, die zusätzlich geschuldet ist zum Zeitaufwand des Gefahrgutbeauftragten, welcher entsprechend den Stundensätzen von Fr. 192.-- bzw. Fr. 264.-- bzw. Fr. 350.-- zu entschädigen ist (bekl.act. 6), ist ein Strafcharakter klar gegeben. Nachdem die Klägerin nicht nachgewiesen hat, dass die Beklagte den Mandatsvertrag zur Unzeit aufgelöst hat (vgl. BSK OR I-Weber, Art.