6. Die Klägerin machte geltend, durch die sofortige Kündigung erleide sie eine Einkommenseinbusse. Entsprechend der Rechnung vom 3. September 2009 (kläg.act. 6) verlangt sie unter dem Titel "Infrastrukturpauschalen 2010 und 2011 gemäss Vertrag" die Zahlung von Fr. 10'760.-- (2x Fr. 5'000.-- zuzüglich Mehrwertsteuer) nebst 5% Verzugszins seit dem 6. Juli 2009 als Entschädigung. Sie stützt sich dabei auf Ziff. 10.2 der AGB, wonach eine sofortige Beendigung des Mandatsverhältnisses erfolgen kann, wenn die Gefahrgutbeauftragte (bzw. Mandatnehmerin) nicht mehr in der Lage ist, das Mandat vertragsgemäss auszuüben. In diesem Fall gilt Ziff.