404 N 14, welcher von "sachlich vertretbaren" Gründen spricht). Für die Zulässigkeit der Kündigung genügt auch eine geringe Nachlässigkeit des Beauftragten (BK-Fellmann, Art. 404 OR N 91; BGE 109 II 469; 104 II 320f.). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte