cc) Alle diese soeben erwähnten Elemente, insbesondere das entscheidende Element des Vertrauensverhältnisses, und der Umstand, dass die Parteien selber ihr Vertragsverhältnis als "Mandat" bzw. "Mandatsvertrag" bezeichneten, führen zum Schluss, dass es sich beim vorliegenden Vertragsverhältnis klar um einen Auftrag gemäss Art. 394ff. OR und nicht als Innominatvertrag handelt. Nur als Eventualüberlegung für den Fall, dass nicht von einem Auftragsverhältnis mit dem Recht zur jederzeitigen Auflösung (Art. 404 OR) auszugehen wäre, sind die folgenden Ausführungen zu machen.