Wie erwähnt, sollte die Höhe der Infrastrukturpauschale für die "Folgejahre" von den Parteien noch vereinbart werden (bekl.act. 6). Die Beklagte hat nun aber für die Infrastrukturpauschale 2009 einen Betrag von Fr. 5'000.-- bezahlt ohne den Einwand zu erheben, dieser Betrag sei nicht vereinbart worden bzw. zu hoch. Auch im vorliegenden Verfahren machte die Beklagte, wie erwähnt, keine substantiierten Behauptungen, welcher Betrag für die Infrastrukturpauschale vereinbart worden sei.