Die Klägerin machte geltend, die Beklagte habe Infrastrukturpauschalen in der Höhe von jährlich Fr. 5'000.-- konkludent akzeptiert, nachdem sie die am 25. Juni 2009 in Rechnung gestellten "Infrastrukturpauschalen 2008 und 2009" von je Fr. 5'000.-- (exkl. Mehrwertsteuer), ohne irgendwelche Einwendungen dagegen zu erheben, bezahlt habe (kläg.act. 4, 5). Die Beklagte bestritt dies und machte geltend, sie habe die Rechnung irrtümlicherweise bezahlt (Klageantwort Rz 17). Diesen Einwand erhob die Beklagte in Bezug auf die für 2008 und 2009 bezahlten Beträge von je Fr. 5'000.-- (exkl.