Die Beklagte machte geltend, für das Jahr 2008 sei lediglich eine Initialisierungspauschale und nicht zusätzlich noch eine Infrastrukturpauschale geschuldet gewesen. Sie fordert den Betrag zurück, da sie irrtümlich angenommen habe, der Betrag sei geschuldet, und deshalb die Rechnung bezahlt habe (Klageantwort Rz 22f.). Nachdem, wie erwähnt (vorne Ziff.