6. An der Hauptverhandlung hielt E. F. als bevollmächtigter Vertreter der Klägerin an den Anträgen gemäss Klage fest. Er trug die Seiten 1 bis 9 der an Schranken eingereichten Plädoyernotizen dem Gericht vor. Anschliessend machte er Ausführungen zu den mit der Klage geltend gemachten Forderungsbeträgen und hielt insbesondere fest, dass die Beklagte die jährlichen Infrastrukturpauschalen zunächst bezahlt und damit anerkannt habe. Nachdem es sich beim Mandatsvertrag um einen gültig abgeschlossenen Dauervertrag mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren handle, habe die Beklagte auch die Pauschalen 2010 und 2011 und die vereinbarte Abgangsentschädigung zu bezahlen.