Die Parteien würden zu gegebener Zeit zur mündlichen Verhandlung vor dem Handelsgericht vorgeladen. Dabei werde − ohne Anerkennung der gegen Handelsrichter U. vorgebrachten Ausstandsgründe − Handelsrichter U. an dieser © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Verhandlung nicht als Richter mitwirken. Mit Schreiben vom 26. November 2010 teilte der Rechtsvertreter der Klägerin mit, dass sein Mandat für die Klägerin beendet und die Korrespondenz in Zukunft direkt der Klägerin zuzustellen sei.