OR handle. Sie forderte den Betrag von Fr. 10'000.-- zuzüglich Mehrwertsteuer (Fr. 760.--) für die von ihr (irrtümlicherweise) bezahlten Infrastrukturpauschalen 2008/2009 zurück. Sie bestritt teilweise die von der Klägerin geltend gemachten Leistungen über Fr. 13'125.-- und machte verrechnungsweise einen Betrag von Fr. 21'580.-- und weitere Forderungen geltend. 5. Am 6. Juli 2010 fand vor dem Handelsgerichtspräsidenten und Handelsrichter U. eine Vorbereitungsverhandlung statt, an welcher die Parteien einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt schlossen. Innert vereinbarter Frist widerrief der Rechtsvertreter der Klägerin den Vergleich.