4. Am 4. Januar 2010 reichte die Klägerin die vorliegende Klage beim Kreisgericht X. mit dem eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren ein. Gestützt auf Art. 77 ZPO überwies dessen verfahrensleitender Richter die Streitsache am 19. Januar 2010 zuständigkeitshalber an das Handelsgericht.