Bereits am 20. August 2009 hatte die Klägerin der Beklagten als Entschädigung für die vorzeitige Auflösung des Mandatsvertrags Fr. 17'733.85 (inkl. Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt (kläg.act. 9); auch diese Rechnung blieb unbezahlt. Am 9. September 2009 stellte die Klägerin der Beklagten für diverse, im einzelnen aufgeführte Leistungen des Gefahrgutbeauftragten eine Rechnung über Fr. 13'125.-- (inkl. Mehrwertsteuer) zu (kläg.act. 7), welche ebenfalls unbezahlt blieb.