Am 29. Oktober / 27. November 2007 unterzeichneten die Klägerin als "Mandatnehmerin", vertreten durch E. F., Gefahrbeauftragter, und die Beklagte als "Mandatgeberin" einen "Mandatsvertrag", mit welchem die Beklagte der Klägerin den Auftrag erteilte, u.a. auf der Grundlage der Gefahrgutbeauftragtenverordnung als Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutberaterin für die Beklagte (in W., ferner in P. und © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte