1. Die M. GmbH (Klägerin) hat ihren Sitz in X. und führt als Zweck im Handelsregister insbesondere den Handel mit Maschinen sowie die Abwicklung von Finanz- und Rechtsgeschäften aller Art an. Sie bietet − wie nachfolgend auszuführen ist − unter der Marke "Y." Dienstleistungen im Bereich der Gefahrgutberatung an. Die G. AG (Beklagte) ist in W. domiziliert und hat Zweigniederlassungen in P. und A. Sie übt Geschäftstätigkeiten im Bereich der Oberflächentechnik (u.a. Korrosionsschutz) aus.