© Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sowie am 29. Februar 2008 nicht rechnungsbezogene Abschlagszahlungen von je Fr. 5'000.-- geleistet (bekl. act. 1 - 3). Wie bereits erwähnt behauptete der Verwaltungsratspräsident der Klägerin auf Nachfrage des Handelsgerichtspräsidenten an Schranken, dass diese von der Beklagten geltend gemachen Abschlagszahlungen für andere Dienstleistungen der Klägerin für die Beklagte korrekt verbucht worden seien. Die Forderung der Klägerin, wie sie hier geltend gemacht werde, bestünde vollumfänglich.