1.4. Die Beklagte wirft der Klägerin vor, sie vermische Forderungen ihr gegenüber mit Forderungen gegenüber anderen Firmen ihrer Gruppe (vgl. kläg. act. 11), welche z. T. zwischenzeitlich Konkurs gegangen seien (konkursite S. AG). Im Übrigen stellt sich die Beklagte auf den Standpunkt, die Klägerin habe mit Schreiben vom 2. März 2007 das Vertragsverhältnis zur Beklagten gekündigt, woraufhin sich die Beklagte für den Bezug dieser erwünschten Treuhandleistungen an einen anderen Treuhänder gewendet habe.