1.1. Die Klägerin, eine Treuhandgesellschaft mit Sitz in X., war im Zeitraum zwischen 23. August 2005 und 17. Februar 2009 Revisionsstelle der Beklagten (kläg. act. 1 u. 2). 1.2. Die Beklagte mit Sitz in X. befasst sich gemäss Handelsregisterauszug u. a. mit dem Erwerb und der Verwaltung von Vermögenswerten aller Art für eigene oder fremde Rechnung und mit der Durchführung aller Geschäfte einer Treuhandgesellschaft (kläg. act. 2). 1.3. Nach Angaben der Klägerin bezog die Beklagte seit 2005 Treuhanddienstleistungen bei der Klägerin. Die eingeklagte Forderung erfasse gemäss ihrem Kontoauszug (kläg. act. 4) folgende Rechnungen, die noch offen seien: