keine geschlossene Schleife bildet (Merkmal H). Der Experte legte schliesslich auch mit einer Skizze (Ger.act. 85 Beilage 2) überzeugend dar, dass eine Fachperson zur Lösung der Aufgabe in naheliegender Weise einerseits zu der Kombination der Ausführungen der Dokumente D9 und D2 gefunden (Skizze III) hätte, und andererseits die Kombination der Anordnung der Heizelemente von D2 mit den mehreren Abschirmvorrichtungen der Variante I von D9 (Skizze IV). Entgegen der Ansicht der Klägerin, an der sich auch an Schranken festhielt, hätte es aber die Fachperson vermieden, eine geschlossene Schleife vorzusehen.