In Übereinstimmung mit dem Experten ist deshalb davon auszugehen, dass die Fachperson zwar aus D2 entnehmen kann, dass die Heizelemente bzw. die Induktionsspulen so ausgestaltet und angeordnet werden können, dass eine metallene Kochfläche gleichmässig erhitzt werden kann, jedoch keine Anregung findet im Stand der Technik unter Berücksichtigung auch von D9, die Abschirmung dabei mit einem geerdeten Leiter auszuführen, der keine geschlossene Schleife bildet. Der Experte hat sich einlässlich zur Frage der geschlossenen bzw. offen Schleife geäussert, womit die Klägerin mit den nicht hinreichend differenzierten und in keiner Weise belegten Behauptungen an