58 Beilage 3) hielt der Experte fest, dieses gehe weder darauf ein, weshalb denn D9 eine geschlossene Leiterschleife vorschlagen "darf" noch darauf, dass bei den Spulenanordnungen für Induktionsherde gegensinnig wirksame Magnetfelder erzeugt werden. Es äussere sich auch nicht dazu, was der Fachmann in Kenntnis des Standes der Technik, umfassend die Dokumente D9 und D2, getan hätte. Er (Experte) sehe deshalb keine entscheidenden Abweichungen zwischen seiner Beurteilung und derjenigen des Privatgutachters (Ger.act. 85 Seite 14).