Für den Fachmann wäre es naheliegend gewesen, den allfälligen geerdeten Leiter der elektrischen Abschirmung einer Induktionskochplatte so auszubilden, dass er keine geschlossene Induktionsschleife bildet, wenn nur eine Spule im Heizelement vorgesehen gewesen wäre. Bei einer geraden Anzahl identischer Spulen in einem Heizelement, die entsprechend dem Streitpatent ausgeführt sind, werde der Fachmann eine geschlossene Schleife in Betracht ziehen, wie ihm dies durch D9 vorgeschlagen werde (Ger.act. 85 S. 8ff.).