© Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte verwendbar ist. Es finde sich in D9 auch keine Anleitung für den Fachmann, den Leiter so anzuordnen, dass er keine geschlossene Schleife bildet. Im Gegenteil enthalte D9 die Lehre, den Leiter mit einer geschlossenen ringförmigen Schleife auszustatten. Die Fachperson im Stand der Technik finde insbesondere keine Anregung dafür, die Abschirmung mit einem geerdeten Leiter auszuführen, der keine geschlossenen Schleife bildet (Ger.act. 37 S. 10ff.).