37 S. 5f.). Der Experte wies auf die europäische Patentanmeldung 0 602 797 (D2) hin und hielt fest, die Dokumente D1 sowie D3 bis D8 seien bereits gewürdigt worden und würden für die vorliegende Ergänzung nicht herangezogen (Ger.act. 37 S.7).