a) Der Experte hielt im Gutachten vom 20. Januar 2010 (Ger.act. 37) fest, das US- Patent 4,163,139 werde nachfolgend in Ergänzung der Nummerierung der Entgegenhaltungen als D9 bezeichnet; es bilde Stand der Technik gegen das Streitpatent. D9 zeige ein Kochgerät mit mehreren Kochfeldern mit induktiver Heizung, wobei zur Reduktion der Spannung zwischen Kochgeschirr und Erde einerseits eine flächig aufgebrachte elektrisch leitende Beschichtung mit einem ohmschen Widerstandswert von 4k Ohm pro Flächeneinheit oder mit einem Widerstandswert von nur 25 Ohm pro Flächeneinheit vorgeschlagen werde.