© Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte veräussert habe. An diese Feststellung ist das Handelsgericht gebunden. Das Kassationsgericht hielt ferner fest, dass bei Patentnichtigkeitsklagen der im Patentregister eingetragene Inhaber des Patents passivlegitimiert sei (Urteil E. I.1.).