Würde hingegen der Auffassung der Klägerin gefolgt, würde jede irgendwann im Verlaufe eines Prozesses durchgeführte Internetrecherche, welche zufälligerweise eine Patentschrift, welche mit dem laufenden Prozess im Zusammenhang steht, zu Tage fördert, Anlass zu einer nachträglichen Eingabe geben. Wie die Klägerin selber ausführt, gibt es schätzungsweise weit mehr als 60 Mio. Patentdokumente, und etwa 700'000 weitere würden jedes Jahr hinzukommen. Obwohl es eine internationale Patentklassifikation gebe, sei diese nicht zweifelsfrei und objektiv möglich, und diese enthalte rund 69'000 Untergruppen.