Rechercheergebnisse seien selten vollständig, und Recherchen würden auch aus finanziellen Gründen beendet. Wenn eine ausgeführte Patentrecherche ein bestimmtes tatsächlich existierendes Dokument (Beweismittel) nicht bzw. nicht rechtzeitig zu Tage gefördert habe, könnten die Parteien – so P. Heinrich – mit dem Problem konfrontiert sein, dass die Gerichte zu hohe, d.h. unrealistische Anforderung an die Sorgfalt der Partei bzw. der Rechercheure stellten.