gewünschten Leistung die Ansteuerungsvorrichtung (70) mit einem zweiten Einstellelement (75) versehen ist. 9. Kochgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Leiter (32) auf der Trägerplatte (31) mäanderförmig verlegt ist. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Das Handelsgericht verlegte die Gerichts- und Parteikosten im Entscheid vom 21. April 2008 wie folgt: