Die für Neuseeland hergestellte Anlage wurde am 12. März 2008 in Container verladen und dann gemäss dem bekl. act. 3 am 25. März 2008 in La Spezia verschifft. Der Ankunftszeitpunkt in Neuseeland ist nicht bekannt und ergibt sich konkret auch nicht aus den Akten. Vieles spricht aber dafür, dass dies Mitte April 2008 der Fall gewesen sein muss. So bediente die Klägerin die Beklagte am 14. April 2008 auf deren Anfrage hin mit Unterlagen für das Förderband, welche die Beklagte wohl für das Zusammensetzen des Förderbands benötigte (kläg.