Normen für den Stahlbau, ersetzt. Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass diese veralteten Bestimmungen auf den Vertrag nicht anwendbar seien. Dies gelte auch für die SIA-Norm 118. Die SIA-Norm 118 sei auf immobile Bauarbeiten ausgerichtet und deshalb nicht auf mobile Werke anwendbar. Die Klägerin will auf die vorliegende Streitigkeit das Werkvertragsrecht nach Art. 363 ff. OR zur Anwendung bringen. Die Beklagte ging an Schranken davon aus, dass ein Werkvertrag vorliegt. Sie äusserte sich indessen nicht zur Frage, ob die SIA-Normen, d.h. insbesondere die SIA-Norm 118, anwendbar sind.