Sie habe die Haftung diesbezüglich unmissverständlich schriftlich abgemahnt. Die Anlage Neuseeland habe darum einen anderen Getriebemotor, weil der in den Anlagen Qatar eingebaute SEW-Motor wegen der für die Anlage Neuseeland äusserst kurzen Lieferfrist nicht habe beschafft werden können. Entsprechend sei der Motor im Angebot vom 15. Februar 2008 nicht definiert worden. Die Klägerin bestreitet, dass sie verschiedentlich aufgefordert worden sei, die Berechnungsgrundlagen für die Statik in Form der Werkstatt- und Materialzeichnung samt Beschrieb auszuliefern.