Diese Kosten seien durch einen Experten vor Ort zu schätzen. Insgesamt beziffert die Beklagte ihre Gegenforderung betreffend die Anlage in Neuseeland in der Klageantwort mit USD 25'800.--. Des Weiteren behauptet die Beklagte, dass ihr wegen der mangelhaften Lieferung ein Auftrag von über Fr. 750'000.-- entgangen sei.