Der neuseeländische Besteller habe am 19. September 2008 weitere Mängel gerügt, welche Herr E. von der Beklagten telefonisch an die Klägerin weitergeleitet habe. Die Beklagte behauptet weiter, dass der Fahrantrieb unrichtig dimensioniert gewesen sei. Auch fehle beim Fahrantrieb eine Abdeckung. Zudem habe das gesamte Band nach weniger als sechs Monaten Roststellen aufgewiesen. Schliesslich habe die Beklagte trotz verschiedenster Aufforderungen bis heute die Berechnungsgrundlagen für die Statik in Form von Werkstatt- sowie Materialzeichnungen samt Beschrieb von der Klägerin nicht ausgeliefert bekommen.