Nach Eingang der Zahlung für die Anlage Neuseeland übergab die Klägerin am 3. April 2008 die beiden für Qatar bestimmten Anlagen in Container verpackt der D. Transporte AG zu Handen der Beklagten (kläg. act. 8). Bereits zuvor, nämlich am 19. März 2008, hatte die Klägerin der Beklagten für die beiden Anlagen Qatar Rechnung gestellt (kläg. act. 5). Der Rechnungsbetrag von Fr. 71'016.-- blieb aber unbezahlt.