Anlagen in Qatar mussten verzinkt, diejenige für Neuseeland lediglich mit RAL-Farbe gestrichen werden. Liefertermin für die Anlage in Neuseeland war der 12. März 2008, für Qatar der 20. März 2008. Die Lieferung hatte ab Werk, verladen in Containern, zu erfolgen. Es wurde ein Werklohn von Fr. 99'000.-- zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. Der Leistungsumfang und die bauseitig zu erbringenden und somit nicht im Werkpreis eingerechneten Leistungen sind im Angebot der Klägerin vom 15. Februar 2008 definiert (kläg. act. 1 - 5).