1. Die Klägerin ist eine im Handelsregister des Kantons A. eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in B. Sie bezweckt den Betrieb einer Anlagenbauunternehmung, insbesondere im Bereich Stahl- und Maschinenbau. Die Beklagte ist im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragen. Sie hat ihren Sitz in C. und bezweckt die Konstruktion und den Verkauf von Anlagen, Komponenten, Steuerung und Ersatzteilen für die Baustoffproduktions- und Recyclingindustrie sowie Handel mit und Aufbereitung von alten Anlagen, Komponenten und Ersatzteilen.