Nachdem diese im Verfahren vor Kantonsgericht Glarus verrechnungsweise geltend gemachten Ansprüche in jenem Verfahren nicht bzw. nur teilweise beurteilt worden waren, erweist sich die Einrede der abgeurteilten Sache, soweit sie gegen die vorliegende Klage insgesamt erhoben wird, als nicht begründet. Sie ist in jedem Fall in der Höhe von dem vom Kantonsgericht Glarus berechneten Saldo zu Gunsten der Klägerin von EUR 129'970.05 zu verwerfen. Dieser Betrag kann von der Klägerin, auch wenn der Argumentation der Beklagten gefolgt würde, vorliegend geltend gemacht werden.