Damit steht fest, dass das Kantonsgericht Glarus einen Entscheid über sämtliche Forderungen der Beklagten gefällt und die unbestrittenen Vorauszahlungen der Klägerin in der Höhe von Euro 5'782'200.00 berücksichtigt hatte, jedoch, da die Klage abzuweisen war, die verrechnungsweise geltend gemachten Ansprüche der Klägerin nicht bzw. nur so weit beurteilen musste, als nicht ein Saldo zu Gunsten der Beklagten resultierte. Die Klägerin hatte in der dem Kantonsgericht Glarus eingereichten Klageantwort festgehalten, soweit die Klage geschützt werde, mache sie im entsprechenden Umfang Verrechnung geltend mit der ihr aus dem Geschäft vom 3. Juli