4'550'000.000) in ihrem Euro-Konto auf, worauf sich als Differenz zwischen den von ihr geltend gemachten Forderungen, den Vorauszahlungen der Klägerin und zwei weiteren Gutschriften nach ihrer Ansicht ein Saldo zu ihren Gunsten von EUR 1'368'211.95 ergab (bekl.act. 3/51), den sie im Verfahren vor Kantonsgericht Glarus geltend machte.