KG GL S. 7 f.). Die von der Klägerin im vorliegenden Verfahren genannten Vorauszahlungen für die Lieferung von Flugzeugtreibstoff wurden von der Beklagten im Verfahren vor Kantonsgericht Glarus nicht bestritten. Sie führte diese Beträge (2 mal EUR 136'500.00, EUR 959'200.00, EUR © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte