bb) Die Beklagte machte vor Kantonsgericht Glarus einen Anspruch von Fr. 2'936'352.85 für die Lieferung von Flugzeugtreibstoff, den Ersatz für Kosten der Standtage von Tanklastwagen, Annullierungskosten und weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, geltend. Dabei zählte sie sämtliche Ansprüche, die ihr nach ihrer eigenen Auffassung gegenüber der Klägerin zukommen, zusammen und zog davon die von der Klägerin geleisteten Vorauszahlungen ab. Wie erwähnt, entspricht der Betrag von Fr. 2'936'352.85 den Saldi des von ihr geführten Euro-Kontos von EUR 1'368'211.95 (bekl.act. 3/51) und des US-Dollar-Kontos mit einem Saldo von USD 584'500.00 (bekl.act. 3/50; Urteil KG GL S. 7