0.9306 pro Liter zu berechnen. Nach den Kontrollaufschrieben der Klägerin habe die Beklagte insgesamt 4'098'477 Liter Flugzeugtreibstoff nach Mazar-e- Sharif, Kandahar und Herat geliefert, was in Berücksichtigung der soeben angeführten Literpreise einen vertraglichen Gegenwert von EUR 3'771'841.02 ergebe. Davon abzuziehen seien die von der Klägerin bezogenen Mengen Flugzeugtreibstoff im Umfang der von ihr früher geleisteten Zahlungen von EUR 1'232'200.00. Es verbleibe ein Betrag von EUR 2'539'641.02 (EUR 3'771'481.02 ./. EUR 1'232'200.00), für den die Beklagte der Klägerin aus dem Geschäft vom 1. Juli 2007 bereits Flugzeugtreibstoff geliefert habe.