EUR 959'200.00 (Urteil KG GL S. 12 f. E. 8) sowie zum Vertrag über 5 Mio. Liter Flugzeugtreibstoff und zur Vorauszahlung von EUR 4'550'000.00 (Urteil KG GL S. 13 ff. E. 9). In Bezug auf die Rechnungen vom 1. November 2007 (kläg.act. 28 – 30 und zusätzlich bekl.act. 3/31) hielt das Kantonsgericht Glarus fest, dass sich diese auf die Lieferung von Flugzeugtreibstoff gemäss Vertrag, basierend auf der Proforma- Rechnung der Klägerin vom 1. Juli 2007 über 5 Mio. Liter Flugzeugtreibstoff (kläg.act. 21 = bekl.act.2/23), beziehen würde. Es hielt dabei fest, welche von der Klägerin behaupteten Lieferungen nachgewiesen seien (Urteil KG GL S. 20 ff.