Urteil KG GL S. 8 oben). Die Klage der Beklagten und die Klageantwort der Klägerin (S. AG) befassten sich mit den einzelnen Positionen des Euro-Kontos und mit dem Saldo des US-$-Kontos (Urteil KG GL S. 8 Mitte). Gemäss dem Urteil KG GL (S. 8 ff. E. 4) machte die Klägerin gegenüber der Forderung der Beklagten verschiedene Einwände geltend und hielt – wie erwähnt – fest, sie mache "im entsprechenden Umfang Verrechnung geltend mit einer Forderung gegen die Klägerin (d.h. vorliegend die Beklagte) in der Höhe von Fr. (recte: EUR) 2'010'358.98 aus dem Geschäft vom 3. Juli 2007" (Urteil KG GL S. 10 oben mit Hinweis auf Klageantwort [bekl.act.