3. a) Am 1. April 2008 reichte die T. AG (Beklagte) als Klägerin beim Kantonsgericht Glarus den Klageschein ein, wobei sie insbesondere das Rechtsbegehren stellte, die S. AG (nunmehr S. GmbH; Klägerin) sei als Beklagte zu verpflichten, der Klägerin Fr. 2'936'352.85 nebst Zins und Kosten zu bezahlen. Die Beklagte erklärte die Verrechnung, worauf die Klägerin vom Gericht aufgefordert wurde, eine schriftliche Klagebegründung einzureichen. Der klageweise geltend gemachte Betrag von Fr. 2'936'352.85 entspricht den Fremdwährungsbeträgen von EUR 1'368'211.95 (Saldo des Euro-Kontos) und USD 584'500.00 (Saldo des US-$-Kontos).