27: Rechnung vom 01.11.2007, Lieferort Herat; kläg.act. 28: Rechnung vom 01.11.2007, Lieferort Kandahar; kläg.act. 29: Rechnung vom 01.11.2007, Lieferort Herat; kläg.act. 30: Rechnung vom 01.11.2007, Lieferort Herat). Die Klägerin führt aus, diese Rechnungen seien in verschiedener Hinsicht falsch. Die Beklagte wirft hingegen der Klägerin in diesem Zusammenhang Annahmeverzug vor, nachdem diese nicht fähig gewesen sei, die Übernahme der Ware in Herat sicherzustellen und die Sicherheit der Transporte von Herat nach Kandahar zu gewährleisten. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass sie per sofort vom Vertrag zurücktrete. Sie forderte von der Beklagten den